Allgemeine Bedingungen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN PRAXIS GEWOONJUDITH
Artikel 1. Definitionen
1. Coach/Therapeutin: Judith Bussink Ten Thije auch Boonkkamp, tätig unter Firmennamen GewoonJudith, Praktijk voor natuurgeneeskunde en zelfontwikkeling.
2. Der Kunde; Gegenpartei von GewoonJudith, Praktijk voor natuurgeneeskunde en zelfontwikkeling.
3. Coaching, Therapie, Gelegenheitsberatung, Diagnosen, Einzelbehandlungen, Lieferung von Supplementen und/oder Medikamenten, oder übrige Gelegenheitsdienstleistungen die von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige im Auftrag des Kunden ausgeführt werden.
4. Zyklus: Ein Vertrag in Bezug auf mehrere einzelne Dienstleistungen/Behandlungen und/oder ein Vertrag woraus während einer längeren Periode einzelne Dienstleistungen/Behandlungen hervorgehen.
Artikel 2. Anwendbarkeit
1. Diese Allgemeine Bedingungen sind anwendbar auf alle Verträge zwischen Coach/Therapeutin/Naturheilkundige einerseits und Kunden anderseits. Übrige Allgemeine Bedingungen werden nachdrücklich ausgeschlossen.
2. Akzeptanz einer Preisabsprachen beziehungsweise Zustandekommen und/oder Fortsetzung eines Vertrages beinhaltet, dass Kunde die Anwendbarkeit der Allgemeine Bedingungen akzeptiert hat und die Anwendbarkeit eventueller Allgemeine Bedingungen des Kunden ablehnt.
3. Abweichungen dieser Allgemeine Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige bestätigt worden sind. In dem Fall gelten die übrigen Bedingungen uneingeschränkt.
Artikel 3. Zustandekommen und Vertragsänderung
1. Ein Vertrag kann sowohl ein Zyklus oder einzelne Dienstleistungen/Behandlungen betreffen.
2. Ein Vertrag zwischen Coach/Therapeutin/Naturheilkundige und Kunden kommt durch schriftliche Akzeptanz der Preisabsprache zwischen Patient/Kunde oder durch eine mündliche Vereinbarung einer individuellen Konsultation zustande.
3. Falls eine Akzeptanz einer Preisangabe Einschränkungen und/oder Änderungen beinhaltet, kommt der Vertrag erst zustande nachdem der Coach/die Therapeutin/Naturheilkundige diese Einschränkungen und/oder Änderungen schriftlich akzeptiert hat.
4. Änderungen oder Ergänzungen auf den Vertrag kommen erst zustande nachdem beide Parteien sie schriftlich oder im Fall einer individuellen Konsultation mündlich bestätigt haben.
Artikel 4. Dauer Vertrag und Lösung
1. Der Vertrag ist gültig während der Dauer eines Zyklusses beziehungsweise einzelner Dienstleistungen/Behandlungen, es sein denn es wurde etwas anderes vereinbart. Am Ende der vereinbarten Vertragsperiode kann der Vertrag in Absprache verlängert werden.
2. Beide Parteien sind, unbeschadet des Rechts auf Entschädigung für Kosten, Schäden und Zinsen, berechtigt den Vertrag ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zu beenden, wenn:
– Die Gegenpartei eine oder mehrere Verpflichtungen nicht erfüllt hat und diese Verpflichtungen nicht innerhalb einer per Einschreiben angedeuteten Frist erfüllt, es sei denn dass die Unzulänglichkeit derartig oder von untergeordneter Bedeutung ist, dass sie vernünftigerweise keine Lösung rechtfertigt.
– Für die Gegenpartei Konkurs oder Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt wird, oder Maßnahmen getroffen werden die auf Beendung der Firma deuten.
Artikel 5. Annullierung
1. Annullierung von Terminen für individuelle Personen die aus einem Vertrag hervorgehen sollen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Ersatz durch eine andere Person, vom Kunden initiiert, gilt nicht als Annullierung.
2. Nachstehende Annullierungsbedingungen sind anwendbar auf die Annullierung von Konsultationen.
– Bei Annullierung bis 48 Stunden vor Anfang ist der Kunde keine Kosten schuldig.
– Bei Annullierung 24 Stunden vor Anfang einer Konsultation ist der Kunde 50% der Summe schuldig.
– Bei Annullierung innerhalb von 24 Stunden vor Anfang einer Konsultation ist der Kunde 100% der Summe schuldig.
– Wenn eine Konsultation auf Verlangen des Kunden zu einem späteren Datum verschoben wird, ist der Kunde bei Verschiebung bis 48 Stunden vor Anfang der Konsultation keine Kosten schuldig, innerhalb von 48 Stunden vor Anfang 50% und innerhalb von 2 Stunden vor Anfang die komplette Summe schuldig.
– Falls Annullierung nicht oder zu spät erfolgt, ist Coach/Therapeutin/Naturheilkundige berechtigt die diesbezügliche Dienstleistung(en) in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechtes auf komplette Zahlung aller gemachten Kosten.
– Coach/Therapeutin/Naturheilkundige ist vernünftigerweise berechtigt einen bereits geplanten Termin in Bezug auf Zeitpunkt zu ändern, vorausgesetzt dass es spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kenntlich gemacht wird, wobei die beste Reisezeit für den Kunden berücksichtigt wird.
Artikel 6. Geheimhaltung, Dateiverwaltung und Einsichtsrecht.
1. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige wird alle Informationen in Bezug auf den Kunden die er/sie bei der Ausführung seiner/ihrer Dienstleistungen empfängt vertraulich behandeln und nicht an einer dritten Person erteilen, außer wenn Coach/Therapeutin/Naturheilkundige dazu verpflichtet ist oder Coach/Therapeutin/Naturheilkundige Zustimmung dafür hat.
2. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige wird ihre/seine Mitarbeiter und eventuelle eingesetzte dritte Personen zur Geheimhaltung verpflichten, sowie beschrieben in Absatz 1.
3. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige wird dem Kunden auf Anfrage quantitative Berichterstattungen in Bezug auf Zyklen erteilen, nach zuvor gemachten Vereinbarungen, unter Beachtung des Datenschutzrechtes im Jahre 2006.
Artikel 7. Tarife
Die Tarife für Konsultationen beziehen sich auf die meist rezente Preisliste und/oder werden im Angebot erwähnt.
Artikel 8. Fakturierung und Zahlung
– Coach/Therapeutin/Naturheilkundige wird die Dienstleistungen gemäß Vereinbarung in Rechnung stellen.
– Fakturierung erfolgt aufgrund der vereinbarten Tarife und der Anzahl der Behandlungen beim Anfang der Dienstleistung.
-Der Kunde soll die Rechnung innerhalb vom 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Anspruch auf Verrechnung, zahlen.
– Bei einem Zyklus können beide Parteien eine Ratenzahlung vereinbaren.
– Wenn Kunde die Zahlungsfrist überschritten hat ist er automatisch im Verzug. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige ist berechtigt ihre/seine Verpflichtungen um Dienstleistungen aus zu führen auf zu schieben. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige wird den Kunden rechtzeitig in Bezug auf die Verschiebung informieren. Der Kunde ist von diesem Zeitpunkt an gesetzliche Zinsen auf den ausstehenden Betrag schuldig. Außerdem werden dem Kunden alle außergerichtlichen Kosten in Rechnung gestellt, sowie Kosten von Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern und Inkassobüros, gemäß den gültigen beziehungsweise üblichen Tarifen.
Artikel 9. Haftung
1. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige ist verpflichtet sich an zu strengen.
2. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige erteilt keine einzige medizinische Garantie und akzeptiert keine Haftung für medizinische Komplikationen beim Kunden, die nicht aus einer schwerwiegenden Unzulänglichkeit von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige hervorgeht. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige ist nicht haftbar für Folgeschaden.
3. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige ist nicht haftbar für Schäden die entstehen weil Kunde die mündlichen oder schriftlichen Ratschläge von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige nicht gebührendermaßen befolgt hat.
4. Die Haftung von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige für Schäden die aus ihren/seinen Dienstleistungen hervorgehen – möglicherweise mit Einsetzung nicht-Untergebenen, ist maximal beschränkt auf die Kosten einer Konsultation und empfohlene Supplemente beziehungsweise Medikamente.
5. In allen Fällen ist jede Haftung von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige beschränkt auf die Summe die dem Kunden in Rechnung gestellt worden ist.
6. Der Kunde ist verpflichtet alle Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind um Schaden wofür er/sie Coach/Therapeutin/Naturheilkundige haftbar machen möchte zu beschränken.
7. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige haftet nicht für die Qualität und Zusammensetzung der von ihm/ihr empfohlenen Supplemente/Medikamente. Der Lieferanten dieser Supplemente/Medikamente ist dafür verantwortlich. Coach/Therapeutin/Naturheilkundige wird, soweit es in seiner/ihrer Macht liegt, zu einer richtigen Abwicklung einer Beschwerde in Bezug auf die empfohlenen Supplemente/Medikamente beitragen.
Artikel 10. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Niederländisches Recht ist anwendbar auf die Dienstleistung von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige
2. Im Falle von Streitigkeiten die aus der Dienstleistung von Coach/Therapeutin/Naturheilkundige hervorgehen oder sich darauf beziehen ist ausschließlich das Gericht zuständig.
Haaksbergen, April 2012
Handelskammer-Nr.: 08 15 56 52 (Enschede)